37.2 - Vorbeugender Brandschutz
Der Begriff „Vorbeugender Brandschutz“ umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden möglichst gering zu halten.
Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:
- Baulichen Brandschutz
- Anlagentechnischen Brandschutz
- Organisatorischen Brandschutz.
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert.
Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe „Vorbeugender Brandschutz“ tragen zur Schaffung dieser Voraussetzungen bei, indem sie
- Stellungnahmen im bauaufsichtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach Prüfung der anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzplanungen abgeben,
- den Bürgern/-innen, insbesondere Bauherren, Mietern, Architekten und Fachplanern als Ansprechpartner in Fragen des anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes zur Verfügung stehen,
- in Objekten, die besonders brandgefährdet sind oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes viele Menschen gefährdet werden können, in regelmäßigen Abständen die gesetzlich vorgeschriebene Gefahrenverhütungsschau durchführen,
- den Kommunen bei der Konzeptionierung der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung beratend zur Seite stehen.
Formulare aus dem Fachbereich Brand- Katastrophenschutz und Rettungswesen finden Sie hier.
Informationsmaterialien aus dem Fachbereich Brand- Katastrophenschutz und Rettungswesen finden Sie hier.
Beratungen:
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.