Informationen zum Masernschutzgesetz
Ab dem 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft, wonach alle nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen betreut werden oder dort tätig sind, einen Masernimpfschutz nachweisen müssen. Zur Beantwortung der damit verbundenen Detailfragen, hat das Bundesministerium für Gesundheit unter dem Stichwort „masernschutz.de“ ein Informationsportal bereit gestellt. Weiter unten finden Sie den Link zu diesem Portal mit entsprechenden Merkblättern mit den wichtigsten Informationen für die betroffenen Personengruppen.
Informationsportal zum Masernschutzgesetz:
https://www.masernschutz.de/