Beratung und Information zu Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen
Unter einem Brandschutzkonzept versteht man die Gesamtheit aller objektspezifisch erforderlichen Brandschutzmaßnahmen des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes zur Erreichung der nach Landesbauordnung definierten Schutzziele (Vermeidung der Brandentstehung, Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch, Ermöglichung der Rettung von Menschen und Tieren, Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten).
Die nach Landesbauordnung gesetzlich einzuhaltenden Schutzziele können durch die Bauherrschaft zur Wahrung eigener Interessen erweitert werden, was jedoch nicht mehr einer behördlichen Prüfung unterliegt.
Brandschutzkonzepte werden bei Sonderbauten nach § 2 Abs.8 der Hessischen Bauordnung erforderlich. Sie können im Einzelfall auch bei Regelbauten erforderlich werden.
An wen muss ich mich wenden?
Brandschutzkonzepte müssen durch entsprechend qualifizierte Personen erstellt werden, z.B. Brandschutzsachverständige und Brandschutzingenieurbüros.
Rechtsgrundlage
§ 68 Hessische Bauordnung (HBO)
Sonderbauvorschriften; BauvorlagenerlassFür Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.