Beratung zum Vorbeugenden Brandschutz
Der Begriff „Vorbeugender Brandschutz“ umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden möglichst gering zu halten.
Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:
- Baulichen Brandschutz
(Bautechnische und konstruktive Maßnahmen am Gebäude zur Minimierung der Brandausbreitung über einen definierten Bereich hinaus) - Anlagentechnischen Brandschutz
(Technische Maßnahmen zur Branddetektion bzw. Brandbekämpfung, z.B. Brandmeldeanlage, ortsfeste Löschanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage usw.) - Organisatorischen Brandschutz.
(Maßnahmen, bei denen durch entsprechende Handlungsweisen Brandgefahren minimiert und Rettung ermöglicht werden, z.B. Brandschutzordnung, Erlaubnisschein für Heißarbeiten, vusw.)
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes wird in der Regel ein Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis erforderlich. Ein Brandschutzkonzept wird durch hierfür qualifizierte Fachingenieure erstellt.
Rechtsgrundlage
§ 14 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO)
Sonderbauvorschriften; Bauvorlagenerlass
Checkliste zur sicherheitstechnischen Prüfung baulicher Anlagen besonderer Art und Nutzung
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