Ärztliche Behandlung: Behandlungsschein
Sollte eine ärztliche Behandlung notwendig ist, nehmen sie bitte zunächst Kontakt mit einem Hausarzt oder Kinderarzt auf. Dieser setzt sich bezüglich der Abrechnung mit uns in Verbindung und fordert einen Behandlungsschein an.
Behandlungsscheine können ausschließlich an Hausärzte, Kinderärzte und Zahnärzte ausgestellt werden.
Hier einige Hinweise zum Ablauf:
- Damit wir dem Arzt einen Behandlungsschein ausstellen können, muss zuvor eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit entsprechender Stellung eines Leistungsantrags erfolgen.
- Aufgrund des hohen Antragsaufkommens erfolgt die Erfassung in der EDV leider zeitverzögert. Scheine können erst ausgestellt werden, wenn die Erfassung in unserer EDV abgeschlossen ist.
Der Hausarzt/Kinderarzt entscheidet ob eine fachärztliche Mitbehandlung erforderlich ist und stellt in diesem Fall einen Überweisungsschein aus. Bitte legen sie den Überweisungsschein zur Genehmigung bei uns vor.
Bitte senden Sie uns die Überweisungsscheine per Post an:
Schwalm-Eder-Kreis
Sozialverwaltung- Krankenhilfe
34574 Homberg
per Fax: 05681-775282
per Mail: krankenhilfe@schwalm-eder-kreis.de
Eine Anmeldung bei einer Krankenkasse ist frühestens nach 18 Monaten in Deutschland möglich.
Ansprechpartner in der Kreisverwaltung
Herr
Andre
Teumer-Weißenborn
Informationen zu Spendenmöglichkeiten
Gudensberger Partnerschaftsverein
DZI Spenden-Übersicht „Nothilfe Ukraine“