Beratung zu technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB)
Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB; manchmal auch Anschaltbedingung), werden in Deutschland von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht. In ihnen sind die individuell festgelegten technischen Aufschaltbedingungen definiert, die zwingend erforderlich sind, um eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 zu planen, montieren und instand zu halten. Die seit November 2003 gültige DIN 14675 legt fest, dass Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten nur Firmen bzw. Ingenieurbüros durchführt werden, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind. Diese Forderung ist in die meisten neu geschriebenen TABs übernommen worden.
Die Übertragungseinrichtung muss bei dem Konzessionär der Region beantragt werden. Der Endkunde (Betreiber/Inhaber des Objektes) schließt dazu einen Mietvertrag über eine bestimmte Laufzeit (meist 10 Jahre) mit dem Konzessionär ab.
Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nur bei Einhaltung der jeweiligen TAB.
In der Regel sind die Richtlinien des VdS zu erfüllen und wichtige Komponenten der Brandmeldeanlage müssen das Prüfzeichen des VdS tragen.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.