Informationen zur Afrikanische Schweinepest (ASP)
Aktuelle Hinweise des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat für alle Schweinehaltungen:
Auch in nicht reglementierten Gebieten sollten aufgrund der aktuellen Seuchenlage, zusätzlich zu den Vorgaben nach der Schweinehaltungshygieneverordnung, in jeder Schweinehaltung (auch in Kleinstbetrieben) nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Der direkte oder indirekte Kontakt zwischen in anderen Betrieben gehaltenen Schweinen oder Wildschweinen muss vermieden werden.
- Angemessene Hygienemaßnahmen sollten im Betrieb umgesetzt werden (z.B. Wechsel von Kleidung und Schuhen beim Betreten und Verlassen von Räumlichkeiten, in denen Schweine gehalten werden).
- Neben der Möglichkeit zur Reinigung und Desinfektion von Schuhen, sollte am Eingang zu den Stallungen möglichst auch das Waschen und die Desinfektion der Hände möglich sein.
- Futter, Beschäftigungsmaterial und Einstreu sind so zu lagern, dass der Kontakt zu anderen Tieren, insbesondere Wildschweine, vermieden wird.
- Kadaver werden vor äußeren Einflüssen geschützt gelagert.
- Das Betreten des Betriebes durch unbefugte Personen wird wirkungsvoll verhindert, z.B. durch schließen der Zu- und Ausfahrten zu dem Betriebsgelände.
- Führen von Aufzeichnungen über Personen und Transportmittel, die Zugang zu dem Betrieb erhalten haben, in dem die Schweine gehalten werden.
- Sofern betriebsfremde Personen den Stall betreten müssen, sollte Ihnen betriebseigene (Einmal-)Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.
- Vermeidung jeglichen Kontakts mit gehaltenen Schweinen während eines Zeitraums von mindestens 48 Stunden nach Jagdtätigkeiten im Zusammenhang mit Wildschweinen oder nach jedem sonstigen Kontakt mit Wildschweinen.
Nur durch die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen können Hausschweine vor einer Infektion mit dem Virus der ASP geschützt werden. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten ihre Schweine genau und aufmerksam beobachten. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle sollten immer durch eine Tierärztin / einen Tierarzt abgeklärt werden. Bei Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest hindeuten können (z. B. hohes Fieber, ungeklärte Todesfälle), ist unverzüglich die für die Tierhaltung zuständige Veterinärbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu kontaktieren. Außerdem sollten alle in dem Betrieb tätigen Personen, inklusive Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor dem Beginn der Tätigkeit in hessischen Betrieben darauf hingewiesen werden, dass Speisereste auf keinen Fall an Schweine verfüttert werden dürfen.
(Pressemeldung vom 28.06.2024)
Am 15. Juni wurde ein krank erlegtes Wildschwein im Landkreis Groß‐Gerau positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Zudem wurden weitere Fälle von ASP in räumlicher Nähe zum ersten Fall bestätigt. Aus diesem Grund ruft das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises zu erhöhter Vorsicht auf und gibt Verhaltenshinweise für Bürgerinnen und Bürger gegen die Ausbreitung der ASP, die es zu beachten gilt.
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine hochinfektiöse Erkrankung, die auch Hausschweine befallen kann und die in der Regel zum Tod der Tiere führt.
Wichtig zu wissen: Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise verseuchtem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Die Übertragung der ASP erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Daher sind sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch eine Vorbereitung auf den Ausbruchsfall äußerst wichtig.
Hinweise für alle Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten in Wald und Flur auf den Wegen zu bleiben, damit Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius unnötig vergrößern. Hunde sind unbedingt anzuleinen.
Zudem sollen Speisereste nur in Abfallbehältern mit Deckel entsorgt bzw. Speisereste zur Entsorgung wieder mit nach Hause genommen werden.
Von toten oder offensichtlich kranken Wildschweinen ist Abstand zu halten. Des Weiteren wird darum gebeten, umgehend das Veterinäramt unter Tel. 05681-775 5308 (am Wochenende Ansage der Notfallbereitschaft) oder veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de zu kontaktieren und den Fund- bzw. Sichtungsort möglichst präzise anzugeben (z. B. mit GPS-Koordinaten).
Hinweise für Jägerinnen und Jäger
Jägerinnen und Jäger sind dazu aufgefordert, vermehrt auf sogenannte Indikatortiere wie Fallwild und krank erlegtes Schwarzwild zu achten, diese dem Veterinäramt mit Koordinaten der Fundorte zu melden und Tupferproben der Kadaver zu entnehmen.
Hinweise für Schweinehaltungen
Alle Schweinehaltungen im Schwalm-Eder-Kreis sollten zum aktuellen Zeitpunkt ihre Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Dies betrifft neben den gewerblichen Schweinehaltungen auch alle Hobbyhaltungen, wie z.B. auch die Haltungen von Mini-Pigs. Die „ASP‐Risikoampel“ der Universität Vechta kann Halterinnen und Haltern helfen, eventuelle Lücken in ihren Vorsorgemaßnahmen zu finden. Sie ist unter www.risikoampel.uni-vechta.de verfügbar.
Ein Infoblatt des Schwalm-Eder-Kreises zur ASP kann über den rechtsstehenden Link "Infoblatt des Schwalm-Eder-Kreises zur ASP" heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es auch beim Hessischen Landwirtschaftsministerium.
Kontakt Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises
Tel. 05681/775-5301
E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Weitere Informationen
Merkblatt Biosicherheit-ASP-Landwirte
Informationsblatt des Schwalm-Eder-Kreises zur ASP