Heilpraktikererlaubnis
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.
Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Für die Zulassung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs ist weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung erforderlich. Die Überprüfung erstreckt sich vielmehr darauf, ob die antragstellende Person so viele heilkundige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird.
Bearbeitungsdauer
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Gesundheitsamt.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 53.0 - Fachbereichsleitung
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Bei der Erteilung der Heilkundeerlaubnis handelt es sich um eine gebührenpflichtige Leistung.
Im Überprüfungsverfahren werden folgende Gebühren erhoben:
Im Überprüfungsverfahren werden folgende Gebühren erhoben:
- Schriftliche Überprüfung 240,00 Euro,
- Mündliche Überprüfung 164,00 Euro sowie
- Prüfung nach Aktenlage 80,00 Euro - 180,00 Euro.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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- Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- Nachweis eines Schulabschlusses (mindestens Hauptschulabschluss)
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde
- Amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs, die nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- Lebenslauf
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Eine Erklärung über bislang ohne Erfolg durchgeführte Versuche der Überprüfung (sofern dies auf Sie zutrifft).