53.0 - Fachbereichsleitung
Der Arbeitsgruppe obliegt die fachliche und organisatorische Leitung des Fachbereiches. Hierzu gehört die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben wie z.B. Organisation der Arbeitsabläufe, Personaleinsatz und Kostenrechnung.
Medizinalaufsicht und Meldewesen:
Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben will oder wer Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will, hat Beginn und Ende dieser Tätigkeit bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen.
Wir überwachen die Berechtigung zum Führen der einschlägigen Berufsbezeichnung und zur Ausübung des Berufs im Gesundheitswesen sowie die ordnungsgemäße Berufsausübung.
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.