Förderung
Der Schwalm-Eder-Kreis setzt sich proaktiv für die Stärkung und Förderung des Ehrenamtes ein. Bürgerschaftliches Engagement ist Grundpfeiler und Ausdruck gesellschaftlicher Vielfalt und Basis einer funktionierenden Demokratie. Die Ehrenamtsförderrichtline soll allen Vereinen und Initiativen zugänglich sein, die sich auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung, im gemeinnützigen Bereich ehrenamtlich engagieren. Der Schwalm-Eder-Kreis möchte so einen aktiven Beitrag zum Erhalt des Ehrenamtes leisten.
Wer wird gefördert?
- gemeinnützige Vereine
- Initiativen, die sich ausschließlich gemeinnützig engagieren
Was wird gefördert
Förderschwerpunkt 1: Stärkung der Vorstandsarbeit mit bis zu 1000 € pro Kalenderjahr
Digitalisierungsmaßnahmen:
einmalige Anschaffung von Hard- und Software, zum Beispiel: Laptop, Tablet, Mitgliederverwaltungsprogramm
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliedergewinnung:
Maßnahmen, die das Ehrenamt des Vereins oder der Initative darstellen, zum Beispiel: Logoentwicklung, Druck von Flyern, Erstellung einer Homepage
Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Methodenkompetenz und Professionalisierung:
Honorar-, Raum- und Verpflegungskosten für Schulungen, Beratungen und Coachings
Wichtig:
Die maximale Fördersumme pro Zuwendungsempfänger und Kalenderjahr beträgt für alle drei Maßnahmen insgesamt maximal 1000 €. Die Maßnahmen können miteinander kombiniert werden.
Förderschwerpunkt 2: Ehrung und Wertschätzung von Engagement
Vereine und Initiativen, mit weniger als 50 Mitgliedern, können einen Zuschuss zur Ehrung und Wertschätzung von Engagement beantragen.
- maximal 200 € pro Zuwendungsempfänger in drei Kalenderjahren
- kann auf einmal oder über die drei Jahre verteilt beantragt werden
- ist begrenzt auf maximal 50 € pro zu ehrender Person alle drei Jahre
Die Anschaffung eines Gutscheines oder eines Geschenkes muss nachgewiesen und der Erhalt dokumentiert werden. Dies ist ausführlich im Verwendungsnachweis beschrieben.
Musterbeispiel:
Musterverein Muster e. V. ist sehr engagiert, hat aber wenig Mitglieder und verwendet fast sein ganzes Vereinseinkommen zur Umsetzung seiner Ziele. Die Mitglieder A und B sind wahre Vorstandshelden und halten das Vereinsleben am Laufen. Mitglied C ist nicht Vorstand, aber richtig engagiert im Erreichen der Vereinsziele.
Mitglied D ist Schatzmeister und liest von der neuen Ehrenamtsförderrichtlinie. Es beantragt in 2023 einen Zuschuss, bekommt eine Bewilligung und kauft Mitglied A, B und C je einen Gutschein zu 50 € aus deren Lieblingsrestaurants. Die Mitglieder A, B und C freuen sich sehr über die Anerkennung und engagieren sich weiter mit Herz und Seele für ihren Muster e. V..
In den Jahren 2023-2026 kann der Muster e. V. nochmals einen Zuschuss von 50 € beantragen (150 € hat er erhalten, 200 € sind maximal möglich). Damit kann er die Mitglieder D-Z ehren.
Die Mitglieder A, B und C können mit einem Zuschuss des Schwalm-Eder-Kreises ab 2027 erneut geehrt werden.
Weitere Möglichkeiten in ganz besonderen Fällen:
Besonders innovative Projekte, welche das Gemeinwohl der Gesellschaft im Schwalm-Eder-Kreis nachhaltig begünstigen, können einen einmaligen Sonderzuschuss erhalten.
Wer und was ist nicht förderfähig?
Nicht gefördert werden:
- Vereine und Initiativen mit parteipolitischen, religiösen oder weltanschaulichen Zwecken oder mit Gewinnerzielungsabsicht
- Anschaffung von Verbrauchsmaterialien (z.B. Bürobedarf)
- Nebenkosten (z.B. Energiekosten, Fahrtkosten und Ähnliches)
- Vor Bewilligung begonnene Maßnahmen
- Mehrfachförderung für denselben Zweck pro Jahr
Antrag und Dokumente
Die Ehrenamtsförderrichtlinie tritt am 01.05.2023 inkraft. Über untenstehenden Link gelangen Sie zum Antragsformular.
Ehrenamtsbeauftragte
Flyer Koordinierungsstelle Ehrenamt