51.7 - Jugendförderung
Die Arbeitsgruppe 51.7 - Jugendförderung beschäftigt sich mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren.
Sie fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf verschiedene Lebenslagen vor. Sie hilft Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln.
Jugendförderung knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Als eigenständiger Teil der Jugendhilfe, nimmt sie die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Das bedeutet, dass in diesen Zuständigkeitsbereich ein vielfältiges Angebot aus nicht kommerziellen, erlebnis- und erfahrungsbezogenen Angeboten in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen sowie in Schule stattfindet.
Darüber hinaus setzen wir uns für ein tolerantes und gewaltfreies Miteinander ein und haben dazu das kreiseigene Projekt „Gewalt geht nicht!“ ins Leben gerufen.
Außerdem sind wir Partner im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Angebote der Jugendförderung: Hier finden Sie das aktuelle Programmheft.
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.