Beratung zum Sonderurlaub oder der Freistellung für ehrenamtliche Jugendarbeit nach dem Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
Das Jugendamt prüft Anträge auf Gewährung von Sonderurlaub/Freistellung für ehrenamtlich Tätige und leitet diese mit einer Befürwortung an den jeweiligen Arbeitgeber weiter.
Private Arbeitgeber können anschließend die Erstattung der Lohnkosten bei dem Hess. Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden beantragen.
Für Maßnahmen aus dem Bereich „Sport“ liegt die Zuständigkeit für die Befürwortung der Anträge bei dem Landessportbund Hessen – www.landessportbund-hessen.de
Für Maßnahmen aus dem Bereich der Mitglieder des Hess. Jugendrings, der Kirchen und sonstiger auf Landesebene anerkannter Jugendverbände liegt die Zuständigkeit für die Befürwortung der Anträge bei dem Hess. Jugendring www.hessischer-jugendring.de
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.