Zweitwohnung / Nebenwohnung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.