Dorfmoderation
Kommunen, die nicht als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung anerkannt sind, können über das Förderprogramm „Dorfmoderation“ Anträge stellen. Gefördert werden mitwirkungsorientierte Moderations-, Planungs- und Beratungsdienstleistungen unter Beteiligung verschiedener Bevölkerungsgruppen.
Ziel ist es dabei, innovative, bedarfsgerechte und nachhaltige Veränderungsprozesse vor Ort anzustoßen. Die Dorfmoderation kann für die Vorbereitung der Bewerbung für die hessische Dorfentwicklung sowie für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der WIBank.
Antragsverfahren
Ausschließlich Kommunen können Anträge in der Dorfmoderation stellen. Bei Interesse an einer Förderung unterstützen und beraten wir Sie im Vorfeld. Gerne steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Wenke Uchtmann als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Der Förderantrag kann ausschließlich über das Portal für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Onlineantragstellung) gestellt werden.
Für die Anmeldung benötigen Sie die 7-stelliger Personenidentnummer (PI) der Kommune. Eine PI-Nummer haben die meisten Kommunen bereits. Ansonsten sprechen Sie uns an.
Ansprechpartnerin
Sprechzeiten
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Downloads
- Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation
- Anleitung Online-Auszahlungsantrag
- Bankbestätigung
- Bevollmächtigung Kommune
- Erklärung zur Identifikation des Antragstellenden und Gruppenzugehörigkeit
- Selbsterklärung Russlandsanktionen
- Merkblatt zum Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Bewilligung der Zahlung und Verwendungsnachweisen
- Antrag auf vorzeitigen Projektbeginn