Jugendgerichtshilfe
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:
Information und Beratung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:
Information und Beratung
- über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
- die möglichen Folgen der Straftat,
- Datenschutz und Vertrauensschutz,
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
- bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung,
- Familie und Wohnen,
- Freizeit sowie bei
- Schulden;
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
- Zukunftsperspektiven,
- Hintergründe der Straftaten,
- Jugendhilfemaßnahmen;
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;
- Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
- Haftentscheidungshilfe:
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.6 - Jugendgerichtshilfe
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
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Was muss ich mitbringen?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
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