51 - Jugend und Familie
Der Fachbereich 51 Jugend- und Familie setzt sich aus folgenden Arbeitsgruppen zusammen:
- 51.0 - Fachbereichsleitung einschl. zentraler Dienste und Jugendhilfeplanung
- 51.1 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
- 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
- 51.3 - Allgemeiner sozialer Dienst
- 51.4 - Eingliederungshilfe SGB VIII
- 51.5 - Adoptions- und Pflegekinderdienst
- 51.6 - Jugendgerichtshilfe
- 51.7 - Jugendförderung
- 51.8 - Beratungsstelle
- 51.9 - Aufsicht
- 51.10 - Frühkindliche Förderung
- 51.11 - Unterhaltsvorschuss
Der Fachbereich Jugend und Familie unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dabei setzt er auf präventive, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.
Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitativen Kinderbetreuung über die Erziehungs- und Drogenberatung, die Unterstützung durch Beistandschaften und Vormünder, bis hin zur Förderung von Angeboten der Jugendarbeit. Der Fachbereich Jugend und Familie bietet Eltern, Kindern und Jugendlichen Beratungen und Hilfestellungen an, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.
Insbesondere ist die Aufgabe des Fachbereichs das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Dabei arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Formulare aus dem Fachbereich Jugend und Familie finden Sie hier.