51.1 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE
Von den Mitarbeitern/innen in diesem Sachgebiet werden sämtliche Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) wahrgenommen. Ambulante Jugendhilfen, teilstationäre und stationäre Jugendhilfe werden nach Bedarfsfeststellung durch die Fachkräfte vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gewährt.
Grundsätzlich trägt der Fachbereich Jugend und Familie die Kosten dieser erzieherischen Hilfen. In teilstationären und stationären Fällen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden können. Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z. B. Kindergeld, Renten, Ausbildungsbeihilfen und BAföG zur teilweisen Deckung der Kosten übergeleitet.
Weitere Schwerpunkte der Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind Zuständigkeitsprüfungen, die den komplexen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit Rechnung tragen, sowie im Zusammenhang damit die Kostenerstattungen, die bei Zuständigkeitswechseln mit anderen Jugendämtern oder weiteren Behörden abzustimmen sind.
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