Schulfahrten Kostenerstattung
Bei dem Sozialamt ihres Wohnortes können sie daher eine einmalige Beihilfe beantragen. Voraussetzung hierfür ist nicht, dass sie bereits Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Die Beihilfe kommt ggf. auch dann in Betracht, wenn sie die nötigen Kosten nicht ganz aus ihren eigenen Mitteln aufbringen können.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.