Öffentliche Vergabe: Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder Offenem Verfahren abgeben
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die rechtmäßig ihr Gewerbe ausüben, die gewünschten Leistungen anbieten (Angebot). Dies gilt auch für Ausschreibungen nach dem EU-Vergaberegime (Offenes Verfahren, EU-weit); das ist bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragsvolumen von 200.000,00 Euro durchzuführen.
Das Land Hessen und die Hessischen Kommunen geben ihre Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank – HAD (www.had.de) bekannt, die gegebenenfalls auch die Bekanntmachung nach dem EU-Vergaberegime übernimmt.
Hinweis:
EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Das Land Hessen und die Hessischen Kommunen geben ihre Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank – HAD (www.had.de) bekannt, die gegebenenfalls auch die Bekanntmachung nach dem EU-Vergaberegime übernimmt.
Hinweis:
EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die Fristen entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 14.4 - Zentrale Vergabestelle
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Für das Anfordern der Ausschreibungsunterlagen werden maximal die Vervielfältigungskosten berechnet. Die Höhe der Kosten können Sie der Bekanntmachung der Ausschreibung entnehmen.
Rechtsgrundlage
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- Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO)
- und Bekanntmachungen nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
- § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GBW)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A)
- Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)
- Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Rechtsbehelf
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https://verwaltungsportal.hessen.de
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Bei EU-weiten Bekanntmachungen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Bei nationalen Ausschreibungen (unterhalb der Schwellenwerte können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der zuständigen VOB-Stelle wird in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.