Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)
So funktioniert die "Außerbetriebsetzung" eines Fahrzeuges via Internet
Gesetzesgrundlage: § 14 Fahrzeugzulassungsverordnung
Voraussetzung: neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (nPA)
- Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
- Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar),
- Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
- Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vornehmen,
- Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals,
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System,
- ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet.
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