Jagdpachtvertragsanzeige
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Das Recht, auf dem eigenen Grund und Boden der freien Landschaft (Feld, Wiese, Wald, Wasserflächen) Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen, kann verpachtet werden. Hierzu ist der Abschluss eines Jagdpachtvertrages zwischen Grundeigentümer/in und Jagdpächter/in nötig. Der/die Verpächter/in muss der zuständigen Jagdbehörde den Jagdpachtvertrag innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss anzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
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https://verwaltungsportal.hessen.de
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Es muss die Anzeigefrist von einem Monat eingehalten werden. Die zuständige untere Jagdbehörde kann den Vertrag binnen drei Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden, wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet sind oder wenn zu erwarten ist, dass durch eine vertragsmäßige Jagdausübung die Vorschriften des Jagdrechts verletzt werden.
Innerhalb dieser drei Wochen darf der/die Pächter/in die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die zuständige Stelle die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.
Innerhalb dieser drei Wochen darf der/die Pächter/in die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die zuständige Stelle die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
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Die verpachtete bzw. angepachtete Fläche ist in den Jagdschein der Jagdpächterin/ des Jagdpächters einzutragen (§ 11 Absatz 7 BJagdG).
Jagdpachtverträge sind privatrechtliche Verträge. Hierfür gibt es kein behördlich vorgeschriebenes Formular. Das Schriftformerfordernis für Jagdpachtverträge regelt § 11 Abs. 4 BJagdG.
Musterpachtverträge werden u.a. durch die Jagdverbände oder Landnutzungsverbände bereitgestellt.
Jagdpachtverträge sind privatrechtliche Verträge. Hierfür gibt es kein behördlich vorgeschriebenes Formular. Das Schriftformerfordernis für Jagdpachtverträge regelt § 11 Abs. 4 BJagdG.
Musterpachtverträge werden u.a. durch die Jagdverbände oder Landnutzungsverbände bereitgestellt.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.4 - Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
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Verwaltungsportal Hessen /
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Die Anzeige von Jagdpachtverträgen ist nach Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV) kostenfrei. Beanstandungen eines Jagdpachtvertrags nach § 10 Absatz 2 HJagdG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 BJagdG sind hingegen kostenpflichtig.
Verwaltungsgebühr:
60,00 € - 90,00 € EUR
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Was muss ich mitbringen?
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Jagdpachtvertrag
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