Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Bitte bedenken Sie, dass in Abhängigkeit der Situation (wie z.B. einer Pandemie, Urlaubszeiten oder Zeiten mit erhöhtem Arbeits- und Krankheitsaufkommen, wie z.B. Grippewellen) Termine erst nach Wartezeit vom Gesundheitsamt vergeben werden können.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Mehrmals wöchentlich bieten wir die gesetzlich vorgeschriebene Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz an (weitere Hinweise hierzu: siehe unten).
ANMELDUNG UND TERMINVERGABE
Untersuchungen und Ausstellung von Gesundheitszeugnissen und Attesten werden nach Terminvereinbarung durchgeführt: 05681/775 7553
Für die Erstbelehrung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 29,00 Euro für ein Duplikat 13,50 Euro an
Belehrungen nach § 43 IfSG (Umgang mit Lebensmitteln)
Ablauf des Online-Verfahrens:
- Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte über den nebenstehenden Link an. https://hr.gotzg.de
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone ein PayPal Konto und eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: https://gotzg.de/
- Sie werden zum gebuchten Termin von uns per WhatsApp (alt. FaceTime) Video zur Identifizierung angerufen.
- Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
- Wir erklären kurz den Ablauf und Sie erhalten einen personalisierten Seminarcode zur Freischaltung der Anwendung
- Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
- Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit acht Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
- Eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung steht im Anschluss sofort zum Download zur Verfügung.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Kontakte: