Hessische Pflegemedaille
Die Pflegemedaille des Landes Hessen ist eine vom Hessischen Ministerpräsidenten gestiftete Auszeichnung, mit der auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht wird. Sie wurde 2004 im Rahmen eines Festakts im Schloss Biebrich in Wiesbaden erstmals verliehen.
Das Land Hessen will damit Dank und Anerkennung für solch herausragendes Wirken ausdrücken und diese Art des Engagements stärken.
Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder der Erhalt eines geringfügigen Entgelts stehen der Ehrung nicht im Weg.
Weitere Kriterien sind:
- Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Hessen haben
- Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein
- Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen
Vorschläge können von Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerblichen Verbänden der Alten- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenvertretung Hessen, der Landesbeauftragten für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, Gemeinden und Kreisen sowie Privatpersonen eingereicht werden.
Weitere Informationen und Antragsformular.
Der Antrag auf Verleihung der Pflegemedaille des Landes Hessen ist vollständig ausgefüllt an folgende Stelle zu richten:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Fachbereich 30
Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen
34574 Homberg (Efze)
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.