Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Wenn Sie als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.4 - Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
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Mittwoch:
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13:30
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Donnerstag:
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Freitag:
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08:00
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Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
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- Verwaltungsgebühr: EUR 51 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung
Was muss ich mitbringen?
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- Nachweis Ihrer Sachkunde,
- Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung,
- Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden.