Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändernDie Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.
Anträge / Formulare
Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragenKfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändern
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
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Schriftform erforderlich: Ja
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Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Schriftform erforderlich: Ja
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Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsgrundlage
Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragenKfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändern
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Was muss ich mitbringen?
Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändern
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),
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bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
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gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
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gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
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Nachweis über die Hauptuntersuchung,
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bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),
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bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
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gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
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gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
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Nachweis über die Hauptuntersuchung,
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bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.
Kontakte: