Beratung zu Zuschüssen oder Beihilfen für Familienfreizeiten
Für Familien mit geringem Einkommen kann bei Teilnahme an der Familienfreizeit des Kreises oder eines anderkannten Wohlfahrtsverbandes unter Umständen ein Zuschuss gewährt werden. Das Jugendamt berät über die Möglichkeiten und bearbeitet die Anträge.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.