Beratung und Information zur Brandschutzförderung
Neben der Förderung der Fahrzeuge und Häuser finanziert das Land auch die qualifizierte Ausbildung der Feuerwehrangehörigen an der Hessischen Landesfeuerwehrschule inklusive der Erstattung des Verdienstausfalls und der Reisekosten.
Verfahrensablauf
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden reichen ihre Anträge einschließlich der erforderlichen Antragsunterlagen für das folgende Haushaltsjahr bis spätestens 1. September des laufenden Haushaltsjahres beim Landkreis ein.
Der Landkreis prüft die Anträge in fachlicher Hinsicht und auf Vollständigkeit der Unterlagen und gibt eine begründete fachliche Stellungnahme ab. Die Stellungnahme ist dem Antrag beizufügen.
Der Landkreis erstellt eine Prioritätenliste getrennt nach baulichen Einrichtungen und Fahrzeugen für das folgende Haushaltsjahr und reicht diese mit den Anträgen bis zum 15. November des laufenden Haushaltsjahres beim zuständigen Ministerium ein.
Der Entwurf der Liste ist zuvor im Rahmen einer Bürgermeisterdienstversammlung zu erörtern. Die Niederschrift über diese
Dienstversammlung ist der Prioritätenliste beizufügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sind in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL) „ in der gültigen Fassung nachzulesen.
Rechtsgrundlage
§ 5 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Kontakte: