Beratung und Information zum Elektronischen Aufenthaltstitel
Seit 1. September 2011 gilz für die in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Er ersetzt die bisherigen Aufenthaltstitel, die von der Ausländerbehörde als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden.
Aufenthaltstitel in Scheckkartenform
Der elektronische Aufenthaltstitel wird in Form einer Multifunktionskarte im Kreditkartenformat versehen mit einem kontaktlos lesbaren Computerchip gestaltet, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen und die persönlichen Daten des Inhabers gespeichert sind.
Zusätzlich stellt er den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern die elektronischen Funktionen bereit, die auch der neue deutsche Personalausweis beinhaltet (elektronischer Identitätsnachweis und qualifizierte elektronische Signatur).
Antragstellung / längere Bearbeitungs- und Wartezeiten
Jede Person ab Vollendung des sechsten Lebensjahres muss zur Beantragung persönlich unter Vorlage eines biometrischen Lichtbildes bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Anträge können dann nicht mehr über die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen eingereicht wer-den. Es ist der Ausländerbehörde ab dem 01. September auch nicht mehr möglich, den Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu erteilen oder zu verlängern.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und anschließend der Ausländerbehörde zur Aushändigung übersandt. Hierdurch können sich Wartezeiten von ca. 4 bis 6 Wochen ergeben. Alle Personen, deren Aufenthaltstitel nach dem 31.08.2011 abläuft sollten die Verlängerung daher rechtzeitig beantragen und sich auf längere Bearbeitungszeiten einstellen. Dies ist insbesondere bei beabsichtigten Auslandsreisen zu beachten.
Gültigkeit bisheriger Aufenthaltstitel
Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Sie sind jedoch an die Gültigkeit des Reisedokuments gebunden. Ein Umtausch noch gültiger Aufenthaltstitel in einen elektronischen Aufenthaltstitel ist nicht vorgesehen.
Weitere Informationen
Neben den auf dieser Seite als Download verfügbaren Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel hält die Ausländerbehörde bei dem Landrat des Schwalm-Eder-Kreises Informationsblätter in zahlreichen weiteren Sprachen bereit.
Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe
Für Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet:
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
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