Befreiung von der Visumspflicht für Schüler auf Sammellisten Genehmigung
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Schülersammelliste ist ein Formular, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Sie gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).
Schülersammelliste als Visumsersatz
Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Wenn der Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegt, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten die aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.
Schülersammelliste als Passersatz
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste
Die Schülersammelliste enthält die folgenden Informationen:
Schülersammelliste als Visumsersatz
Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Wenn der Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegt, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten die aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.
Schülersammelliste als Passersatz
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste
- mit einem Foto des Schülers oder der Schülerin versehen wurde und
- von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beglaubigt und genehmigt worden ist.
Die Schülersammelliste enthält die folgenden Informationen:
- Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Schülerinnen und Schüler,
- Reiseziel und Reisedauer der Klassenfahrt,
- gegebenenfalls Fotos der Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass besitzen.
Welche Fristen muss ich beachten?
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- Gültigkeit der Sammelliste: je nach vermerkter Dauer der Klassenfahrt, maximal 3 Monate
Bearbeitungsdauer
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe
Für Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet:
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Welche Gebühren fallen an?
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- Volljährige: EUR 12,00 pro reisender Person
- Minderjährige: EUR 6,00 pro reisender Person
Anträge / Formulare
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde
Schriftform erforderlich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde
Persönliches Erscheinen nötig: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.
Onlineverfahren möglich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde
Schriftform erforderlich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde
Persönliches Erscheinen nötig: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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- § 4 Absatz 1 Ziffer 5 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 22 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 3 Absatz 3 Ziffer 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 1 Absatz 5 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- EU-Ratsbeschluss über die beschlossene gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat (Nr. 94/795/J vom 30. November 1994)
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
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- gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zu einer allgemeinbildenden Schule
- gegebenenfalls Nachweis der Klassenfahrt durch Buchungsdaten
- bei Einsatz als Passersatz: biometrisches Foto
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