Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen - Beratung und Information
Nicht alle Baumaßnahmen sind baugenehmigungspflichtig. Welche konkret den baugenehmigungsfreien Vorhaben unterliegen, ist in der Anlage zur Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt. Teilweise ist jedoch der Vorbehalt der Beteiligung der jeweiligen Gemeinde, in der das Bauvorhaben realisiert werden soll, zu erfüllen und somit der zuständigen Gemeinde formell anzuzeigen. Diese hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Unterlagen ein Baugenehmigungsverfahren zu fordern. Macht sie nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch, kann nach Ablauf dieser Frist mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Sind allerdings denkmalschutzrechtliche Belange durch das Vorhaben berührt, ist unter Umständen – unabhängig von der Baugenehmigungsfreiheit – eine separate denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Dies trifft ebenfalls auf Vorhaben im Außenbereich zu, die dann einer naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigungspflicht unterliegen.
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