Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten, wenn Sie als international Schutzberechtigter oder international Schutzberechtigte in einem EU- Mitgliedstaat anerkannt sind und sich in diesem Staat mindestens zwei Jahre nach Erteilung der Schutzberechtigung aufgehalten haben.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Forschungsvorhabens erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme der Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre. Die Änderungen des Forschungsvorhabens während des Aufenthalts führen nicht zum Wegfall dieser Berechtigung.
- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigten: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
etwa 6 bis 8 Wochen.
Haben Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung abgeschlossen, die für die Durchführung des besonderen Zulassungsverfahrens für Forscher im Bundesgebiet anerkannt ist, hat die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 60 Tagen nach Antragsstellung zu erteilen.
Die Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen und die Informationen hierzu finden Sie unter “Weiterführende Informationen“.
Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe
Für Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet:
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte: EUR 100
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
- Ausländerbehördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, sofern erforderlich
- Nachweis über den Status des international Schutzberechtigten in einem anderen EU- Mitgliedstaat
- Nachweis über die Aufenthaltsdauer in dem – dem Schutzstatus zuerkennenden- EU- Mitgliedstaat
- Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens
- Nachweise zum Lebensunterhalt
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Mietvertrag
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