Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
Die zwischen Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung getroffene Vereinbarung muss die wesentlichen Angaben (Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung sowie gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen) enthalten.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.
Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet.
Dauer: 6 Wochen bis 8 Wochen
Bemerkung: Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums bzw. vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer: Maximal 1 Jahr
Bemerkung: Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.
Bemerkung: Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe
Für Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet:
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- § 19e Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 14 Absatz 1 Nummer 1 Beschäftigungsverordnung (BeschV)
- Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Visum, sofern dies für Einreise erforderlich war
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung zur Durchführung des Europäischen Freiwilligendienstes mit Tätigkeitsbeschreibung sowie Angaben zur Dauer des Freiwilligendienstes, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung und eventuell enthaltenen Schulungsmaßnahmen.
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Zustimmung der Personensorgeberechtigten
- Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
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