51.9 - Aufsicht
- Aushandlung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
- Kindertagesstättenaufsicht
Die Fachaufsicht und Beratung für Kindertageseinrichtungen beinhaltet im Wesentlichen die Beratung von Kommunen, Einrichtungsträgern und Einrichtungsleitungen in Fragen zu Bedarfsplanung und Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung. Sie ist zuständig bei der Erteilung und Änderung der Erlaubnis zum Betrieb von Kindertagesstätten, überprüft die organisatorischen und personellen Voraussetzungen und wirkt an der Qualitätsentwicklung mit.
- Heimaufsicht
Aufsicht von Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
Um eine optimale Förderung und Unterstützung von in Heimen untergebrachten Kindern und Jugendlichen sicherstellen zu können, aber auch um ihren Schutz zu gewährleisten, müssen die Einrichtungen bestimmte räumliche und personelle Bedingungen vorhalten. Diese Voraussetzungen werden durch die Heimaufsicht überwacht.
Kinder, Jugendliche, junge Volljährige aber auch Eltern können sich im Bedarfsfall mit Beschwerden an uns wenden, die dann von uns überprüft werden.
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.