14.2 - Städte-, Gemeinde- und Verbandsprüfung
Die Städte-, Gemeinde- und Verbandsprüfung erledigt ebenfalls die gemäß der Hessischen Gemeindeordnung durchzuführenden Aufgaben wie die laufende Überwachung der Kassengeschäfte, die Durchführung der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen sowie die Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses der kreisangehörigen Städte, Gemeinden sowie der öffentlich-rechtlichen Verbände und kommunale Einrichtungen; dabei ist auch die Einhaltung des Haushaltsplans und anderer gesetzlicher Vorgaben im Verwaltungshandeln zu prüfen.
Über die Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hinaus ist auch festzustellen, ob bei den Ausgaben für bauliche Maßnahmen nach den geltenden fachspezifischen Vorschriften verfahren wurde. Hierbei werden Architekten-, Ingenieur- und Firmenleistungen hinsichtlich der Auftragsvergabe, der Durchführung und der Abrechnung geprüft.
Zum Ausgleich der Kosten für die Prüfungstätigkeit werden Gebühren aufgrund der vom Kreistag erlassenen Gebührenordnung erhoben.
Die Prüfberichte bilden die Grundlage für die Entlastung von Magistrat, Gemeinde- bzw. Verbandsvorstand durch die Stadtverordnetenver-sammlung, Gemeindevertretung bzw. Verbands- oder Mitgliederversammlung.
Ferner können der Rechnungsprüfung von den in § 131 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung ermächtigten Organen weitere Aufgaben übertragen werden.
Neben diesen Prüfungstätigkeiten stehen die Mitarbeiter auch beratend in allen Fragen, die das Haushalts-, Kassen- und Rechnungs- sowie das Vergabewesen betreffen, zur Verfügung.
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