14.1 - Kreisprüfung
Die Kreisprüfung ist für die Erledigung der klassischen internen Revisionsaufgaben des Schwalm-Eder-Kreises zuständig. Dazu gehören die gemäß der Hessischen Gemeindeordnung durchzuführende laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege, die Durchführung der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen sowie die Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses. Weiterhin wird auch geprüft, ob das Verwaltungshandeln dem Haushaltsplan und anderer gesetzlicher Bestimmungen entspricht. Über die Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hinaus ist auch festzustellen, ob bei den Ausgaben für bauliche Maßnahmen nach den geltenden fachspezifischen Vorschriften verfahren wurde.
Die Prüfberichte bilden die Grundlage für die Entlastung des Kreisausschusses durch den Kreistag.
Ferner können der Rechnungsprüfung von den in § 131 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung ermächtigten Organen weitere Aufgaben übertragen werden.
Neben diesen Prüfungstätigkeiten stehen die Mitarbeiter auch beratend in allen Fragen, die das Haushalts-, Kassen- und Rechnungs- sowie das Vergabewesen betreffen, zur Verfügung.
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.