Schnellnavigation Seitenkopf Info-Bereich Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss Subnavigation
Seitenkopf
Zur Startseite: www.schwalm-eder-kreis.de
Schwalm-Eder-Kreis - Der Kreis mit den schönsten Ecken
  • Zur Startseite
  • Kontakt und Servicenummern
  • Icon facebook
  • Icon instagram
  • Icon youtube
  • Icon LinkedIn

Wird oft gesucht...

Mitarbeitende A-Z
Fachbereich & Arbeitsgruppen
Pressemeldungen
Online-Services
Online KFZ Zulassung
Dienstleistungen A-Z
Bürgerservice
Veterinärwesen
Volkshochschule
Subnavigation
  • Haushaltsplan, Jahresabschluss & Gesamtabschluss
  • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
  • Organisationsplan
  • Satzungen
  • Wir als Arbeitgeber
Sie befinden sich hier:
Startseite
  • Verwaltung

Naturschutz: Pflanzen; Genehmigung der gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung wild lebender Pflanzen

Inhaltsbereich
Info
Zuständigkeiten
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Wer wild wachsende Pflanzen oder Teile davon für den Handel oder für gewerbliche Zwecke sammeln will (z.B. Feldblumen, Heidelbeeren, Moos, Farne, Flechten usw.), braucht dazu neben der Erlaubnis des Eigentümers auch eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Damit soll eine Übernutzung derartiger Wildpflanzen verhindert werden. Die Genehmigung kann z.B. zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen vor einer die Art gefährdenden Verminderung oder Ausrottung mit Auflagen verbunden werden. Reichen Auflagen zum Schutz nicht aus, muss die Entnahme untersagt werden.

In der Genehmigung wird angegeben, welche Pflanzenarten, welche Teile, welche Mengen und an welchen Orten sie gesammelt werden dürfen.

Der Sammler muss die Genehmigung beim Sammeln mit sich zu führen und sie der Polizei oder den Ordnungsbehörden auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
 
  • Als Pflanzen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetz gelten auch:
  • wild lebende, durch künstliche Vermehrung gewonnene sowie tote Pflanzen wild lebender Arten,
  • Samen, Früchte oder sonstige Entwicklungsformen von Pflanzen wild lebender Arten,
  • ohne Weiteres erkennbare Teile von Pflanzen wild lebender Arten und
  • ohne Weiteres erkennbar aus Pflanzen wild lebender Arten gewonnene Erzeugnisse.
Als Pflanzen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Flechten und Pilze.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Naturschutzbehörde prüft die Antragsunterlagen und teilt der Antragstellerin oder dem Antragsteller binnen eines Monats nach Eingang des Antrags mit, ob die Unterlagen vollständig sind oder welche weiteren Auskünfte sie zur vollständigen Würdigung des Sachverhalts benötigt.

Wird über eine beantragte Genehmigung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat entschieden, gilt sie als erteilt, wenn der Antrag hinreichend bestimmt ist. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen. Auf Verlangen ist demjenigen, dem der Verwaltungsakt hätte bekannt gegeben werden müssen, der Eintritt der Genehmigungsfiktion schriftlich zu bescheinigen.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Die Rechte der Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten bleiben unberührt. Hierzu gehören auch die Maßnahmen im Rahmen der ordnungsgemäßen land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung, die keiner naturschutzrechtlichen Zulassung bedürfen (z.B. Holzeinschlag, Vermarktung von Schmuckreisig und Weihnachtsbäumen usw.).

Weitere Informationen und Hinweise erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bereich Naturschutz sowie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Kassel, Darmstadt und Gießen. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.
weiterführende Links
  • Naturschutz
  • Naturschutz
  • Naturschutz
  • Naturschutz
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 60.3 - Umwelt
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 60.3 - Umwelt
Hans-Scholl-Straße 3
34576 Homberg (Efze)

naturschutzangelegenheiten@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 60.3 - Umwelt
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 16:00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind i. d. R. kostenpflichtig. Die aktuelle Verwaltungskostenordnung sieht dafür keinen eigenständigen Kostensatz vor; die Nachfrage bei den Naturschutzbehörden wird angeraten.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Naturschutz; Pflanzen; Genehmigung der gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung wild lebender Pflanzen
Rechtsgrundlage
  • § 39 Absatz 4 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG )
  • § 7 Abs. 2 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz
  • § 2 Abs. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
  • § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 HAGBNatSchG
  • § 42a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz
     
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
Im schriftlichen Antrag ist anzugeben, welche Pflanzenarten, welche Teile oder Erzeugnisse, welche Mengen und an welchen Orten (sinnvoll: Kartenausschnitte) sie gesammelt werden sollen. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Bestand der betreffenden Art am Ort der Entnahme nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt wird. Bei der Entscheidung über Entnahmen zu Zwecken der Produktion regionalen Saatguts sind die günstigen Auswirkungen auf die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Die Naturschutzbehörde prüft die Vollständigkeit der Unterlagen (siehe unter Fristen).
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

Mach Dich strack

Mitarbeiter A bis Z

Bild zu Öffnungszeiten

Kontakte:

 

Stefan Ebener
05681/775-6042
Nachricht senden
Volker Schmidt
05681/775-6043
Nachricht senden
Johanna Schramm
05681/775-6049
Nachricht senden
Anna Tegtmeier
05681/775-6051
Nachricht senden

Seitenfuss

teilen

Facebook
WhatsApp
  • Schwalm-Aue
  • Kreiselternbeirat
  • Logo Kinderhospizdienst
  • Nordhessen_PARITÄT
  • Hephata
  • Jobcenter
  • Diakonie
  • Kultursommer
  • Elternschule
  • Bundesagentur für Arbeit
  • AVW
  • Europabad Schwalmstadt
  • Naturpark Knüll
  • Region_Kellerwald_Edersee
  • Wasserverband_Schwalm
  • Zweckverband "Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West"
  • Interkommunale Zusammenarbeit Mittleres Fuldatal
  • LWV-Hessen
  • Naturpark_Kellerwald_Edersee
  • KBG
  • HLG
  • Naturpark_Habichtswald
  • Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG
  • EAM
  • ZV_Schwalm
  • ZVA
  • Breitband-Nordhessen-GmbH
  • ekom21
  • Starthilfe
  • ALF
  • Eigenbetrieb
  • NVV
  • Sparkasse Schwalm Eder
  • Logo Zweckverband Knüll
  • Sportkreis Schwalm Eder
  • Schwalm-Aue
  • Kreiselternbeirat
  • Logo Kinderhospizdienst
  • Nordhessen_PARITÄT
  • Hephata
  • Jobcenter
PrevNext
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35

Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

Schwalm-Eder-Kreis App im Apple App Store
Schwalm-Eder-Kreis App im Google Play Store

Schnellzugriff

  • Anfahrtsbeschreibung
  • Ansprechpartner A bis Z
  • Bürgerinfoportal
  • Dienstleistungen A bis Z
  • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
  • Gremieninfoportal
  • Servicenummern

Service

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap

Öffnungszeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


© Schwalm-Eder-Kreis 2025

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap
Navigation
  • Home
  • Unser Landkreis
    • Grußwort
    • Daten, Zahlen und Fakten
    • Imagefilme
    • Kreisgeschichte
    • Partnerschaften
    • Städte u. Gemeinden
    • Urlaub im Schwalm-Eder-Kreis
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Auftragsvergaben
    • Führerscheinumtausch
    • Hilfe für die Ukraine | Допомога Україні
      • Hilfe für die Ukraine
        • Sonderseite Ukraine
        • Ärztliche Behandlung
        • Integreat App
        • Wohnraumangebot für Geflüchtete
        • Corona Informationen
        • Kontakt in den Kommunen
        • Abrechnung Krankenbehandlung
        • Спеціальна інформація про Україну
        • Integreat App
        • Інформаційний коронавірус
        • Лікування
        • контакти в муніципалітетах
    • Kreistag live
    • Medizinstipendium
    • Stellenausschreibungen
    • Veranstaltungskalender
  • Bildung, Kultur & Ehrenamt
    • Bildungslandschaft Schwalm-Eder
      • Büro für Frauen und Chancengleichheit
    • Kultur im Schwalm-Eder-Kreis
    • Koordinierungsstelle Ehrenamt Schwalm-Eder
      • Ehrenamtstag
    • Volkshochschule Schwalm-Eder
  • Bürgerservice
    • Anfahrtsbeschreibung
    • Ansprechpartner A bis Z
    • Beauftragte
    • Büro für Frauen und Chancengleichheit
    • Dienstleistungen A bis Z
    • Formulare
    • Geo Daten
      • GDI Nordosthessen
      • Geodaten im Netz
      • Geoinformationssystem des Kreises
      • Geoportal Nordhessen
    • Notfallnummern
    • Öffnungszeiten
    • Online Termine & Online Services
    • Servicenummern
    • Verwaltungsportal Hessen
  • Energie & Klimaschutz
    • Aktuelles
    • Energieimpulsberatung
    • Förderprogramme & Preise
    • Aktivitäten des Kreises
    • Angebote für Schulen
  • Gesundheit, Verbraucherschutz & Veterinärwesen
    • Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
    • Gesundheitsamt
    • Gemeindepflegerinnen
    • Medizinstipendium
    • Verdienstausfallentschädigung
    • Veterinäramt
  • Jugend, Familie und Soziales
    • Beratungsstelle
    • Jugend und Familie
    • Help Point u27
    • Jugendberufsagentur
    • Soziales
    • Vielfältig VEREINt
    • WIR-Vielfaltszentrum
    • Wohnraumangebot für Geflüchtete
    • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • Politik & Wahlen
    • Ausschüsse
    • Beteiligungen
    • Bürgerinfoportal
    • Dezernenten
    • Gremieninfoportal
    • Kommissionen & Gremien
    • Kreistag
    • Kreisausschuss
    • Wahlen
  • Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
    • Informationen für Pressevertreter
    • Informationsmaterial
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Pressemeldungen
  • Verwaltung
    • Haushaltsplan, Jahresabschluss & Gesamtabschluss
    • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
    • Organisationsplan
    • Satzungen
    • Wir als Arbeitgeber
      • Express-Bewerbung
  • Wirtschaftsförderung
    • Aktuelles
    • Arbeitsmarktförderung
    • Förderprogramm Rad- und Wanderwege
    • Förderprogramm zur Stärkung alter Ortskerne
    • Standortmarketing
    • Dorf- und Regionalentwicklung
    • Newsletter
    • Wirtschaftsförderung
    • Wohnungsbauförderung

Wir möchten unsere Website so attraktiv wie möglich gestalten. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung für folgende Zwecke: Technisch notwendig, Besucher-Statistiken, Verbesserung der Nutzungserfahrungen & Social Media. Die Einstellung kann jederzeit unter Datenschutzerklärung angepasst werden.

Konfigurieren