Bürgergeld: Das ändert sich zum 1. Juli 2023
Die weiteren Kernelemente des im Januar 2023 gestarteten Bürgergelds greifen zum Beginn der zweiten Jahreshälfte. Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden zum 1. Juli 2023 nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt. „Wir sind vorbereitet und freuen uns!“, erklärt Uwe Rauch, Geschäftsführer des Jobcenters Schwalm-Eder.
Erweiterte Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung
Zum neuen Instrumentenkasten zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung. „Qualifizierung bekommt einen höheren Wert. Bürgergeldbeziehende können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Geringqualifizierte werden wir auf dem Weg zu einer beruflichen Weiterbildung künftig noch besser unterstützen. Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es Kundinnen und Kunden künftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden. Damit werden sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden verbessern“, erläutert Rauch. „Auch wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll dabei künftig intensiver unterstützt werden. Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf ein Berufsabschluss auch in drei statt zwei Jahren nachgeholt werden kann“, führt der Geschäftsführer weiter aus. „Außerdem ist für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro geplant. Auch die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, soll unterstützt werden – mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro“, so Rauch. Um Bürgergeldbeziehende individuell und umfassend zum Thema Qualifizierung beraten zu können, sind bereits seit einigen Jahren spezialisierte Kolleginnen und Kollegen als Qualifizierungsberaterinnen und -berater im Einsatz.
Mehr Coaching für mehr Chancen: Ganzheitliche Betreuung
Das neue Instrument „ganzheitliche Betreuung“ nimmt bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit individuellen Problemlagen die jeweilige Lebenssituation insgesamt in den Blick. „Auch hierfür haben wir in den vergangenen Monaten entsprechenden Vorbereitungen getroffen und an allen Standorten das sogenannte „beschäftigungsorientierte Fallmanagement“ eingeführt. Dieses ist kleinschrittig angelegt und soll Leistungsbeziehenden dabei helfen, wieder Ordnung ins Leben zu bringen, Probleme anzugehen und damit letztlich auch den Weg zurück in die Arbeitswelt ebnen bzw. ermöglichen. Ein alleiniges Öffnen von möglichen Türen reicht manchmal nicht mehr. Das Fallmanagement stößt diese Türen nicht nur auf, sondern geht gemeinsam mit den Leistungsbeziehenden auch durch diese hindurch“, erklärt Rauch die Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements im Jobcenter Schwalm-Eder.
Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt
Neues „Drehbuch“ im Eingliederungsprozess wird künftig der sogenannte „Kooperationsplan“ sein. Dieser rechtsunverbindliche Plan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung. „Nach einem Gespräch mit der jeweiligen Arbeitsvermittlung werden die nächsten Schritte dort in klarer und verständlicher Sprache festgehalten. Das sorgt bei den Kundinnen und Kunden für mehr Transparenz und einem besseren Miteinander“, informiert Rauch.
Neue Hinzuverdienstregeln
Ab dem 1. Juli 2023 sind beim Einkommen neue Freibeträge zu berücksichtigen. Diese sollen zusätzliche Erwerbsanreize schaffen. „Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung und das Taschengeld aus einem Bundesfreiwilligendienst bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Außerdem wird das Mutterschaftsgeld künftig nicht mehr angerechnet“, erklärt Rauch. „Durch die neuen Freibeträge haben die Menschen mit Arbeit mehr Geld zur Verfügung als ohne. Ausbildung und Arbeit wird damit deutlich attraktiver“, ist der Geschäftsführer überzeugt.
Jobcenter ist vorbereitet
Damit alle Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler über die Änderungen und deren Auswirkungen im Beratungsalltag auf dem neuesten und gleichen Stand sind, fand bereits eine entsprechende große Dienstbesprechung statt. „Wir sind vorbereitet und freuen uns auf die kommenden Wochen und den Startschuss 1. Juli“, so Rauch.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Bürgergeld und dessen Beantragung:
https://www.jobcenter-schwalm-eder.de/neu-bei-uns.html
Ansprechpartner und Ablauf der Qualifizierungsberatung im Jobcenter:
https://www.jobcenter-schwalm-eder.de/qualifizierungsberatung.html
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement:
https://www.jobcenter-schwalm-eder.de/beschaeftigungsorientiertes-fallmanagement.html
Die o. g. Inhalte wurden auch in arabische, bulgarische, türkische und ukrainische Sprache sowie auf Farsi übersetzt. Auf der Startseite www.jobcenter-schwalm-eder.de kann die gewünschte Sprache oben rechts eingestellt werden.
Zum Hintergrund:
Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Für die Auszahlung des Bürgergelds sind die Jobcenter zuständig. Sie unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung und helfen bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen. Im Schwalm-Eder-Kreis ist das Jobcenter an den Standorten Homberg/Efze, Melsungen, Fritzlar und Schwalmstadt vertreten. Als gemeinsame Einrichtung (gE) wird es vom Schwalm-Eder-Kreis und der Agentur für Arbeit gemeinsam getragen. Geschäftsführer des Jobcenters Schwalm-Eder ist seit März 2022 Uwe Rauch.