Regionalentwicklung
In Hessen werden Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung im Rahmen des LEADER-Ansatzes umgesetzt.
LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Mobilisierung und Umsetzung der Entwicklung in ländlichen Gemeinschaften. Wesentliche Grundlage ist das Engagement der Regionen, ihrer politischen Entscheidungsträger und ihrer gesellschaftlichen Gruppierungen. Erste Informationen finden Sie beim HMLU und der WIBank.
Im Schwalm-Eder-Kreis sind in der aktuellen Förderperiode fünf LEADER-Regionen anerkannt worden. In ihren Lokalen Entwicklungsstrategien haben die Lokalen Aktionsgruppen die relevanten Handlungsfelder, Leitprojekte und Umsetzungsstrategien für ihre Region festgeschrieben.
Die LEADER-Regionen beinhalten das gesamte Kreisgebiet und Teile benachbarter Landkreise.
Übersicht Leaderregionen
Weitere Informationen zu den Lokalen Entwicklungsstrategien und den Fördermöglichkeiten gibt es auf den Seiten der Regionen:
Das für Sie zuständige Regionalmanagement ist Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen zur Förderung. Eine Antragstellung ist nur nach Teilnahme an einem Auswahlverfahren der Lokalen Aktionsgruppe möglich. Die Bewilligungen werden von den Mitarbeiterinnen der Arbeitsgruppe Dorf- und Regionalentwicklung vorgenommen.
Antragsverfahren
Der Förderantrag kann ausschließlich über das Portal für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Onlineantragstellung) gestellt werden.
Für die Anmeldung benötigen Sie eine 7-stellige Personenidentnummer (PI). Eine PI-Nummer haben alle, die schon mal einen Förderantrag gestellt haben. Wenn zum ersten Mal eine Antragstellung erfolgt, müssen Sie zunächst den Button „Noch kein Konto? Hier registrieren“ auswählen.
Was brauche ich für die Registrierung?
- Persönliche Daten
- E-Mail-Adresse
- Objektadresse (falls keine Adresse vorliegt, werden die Flurdaten benötigt)
- Personalausweis
- Bestätigung der Bankverbindung
Eine Anleitung zur die Registrierung finden Sie hier.
Welche Unterlagen müssen vorliegen?
- Projektskizze
- Mitteilung der Lokalen Aktionsgruppe
- Kostenschätzung nach DIN 276 bis in die zweite Ebene oder mindestens zwei vergleichbare Angebote (bei Bauvorhaben je Gewerk)
- Finanzierungsbestätigung, zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Kreditbereitschaftserklärung der Bank
Die Unterlagenzusammenstellung ist je nach Fördertatbestand sehr unterschiedlich. Bitte setzen Sie sich vor Antragstellung mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung.
Wer ist für mich zuständig?
Kassel Land und Schwalm-Aue Frau Ute Heppe
Mittleres Fuldatal und Kellerwald-Edersee Frau Sabine Krause
Knüll Frau Rebecca Lange