Rodung von Waldflächen Genehmigung
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
- Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
- Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
- Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden