Fahrerlaubnis: auf Probe
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
- §§ 2a, 2b, 24c StVG
- §§ 32-39, 35 FeV i.V.m. Anlage 12
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.