Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. Es handelt sich um eine Hilfe zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Der Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Einbezug des Lebensbezugs zur Familie sein Verselbständigung fördern.
Mögliche Hilfen sind:
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Mögliche Hilfen sind:
- Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
- Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
- Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
- Unterstützung bei Behördengängen
- Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
- Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
- Hilfe zur Verselbständigung
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Bearbeitungsdauer
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)
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.8 - Beratungsstelle
Schlesierweg 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
09:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
09:00
bis
13:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
13:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
09:00
bis
13:00
Uhr
Persönliche Beratungstermine können zu den oben genannten Zeiten telefonisch vereinbart werden.
Welche Gebühren fallen an?
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Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Anträge / Formulare
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Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht