Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung)
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, bzw. Weiterbildung
- ggf. Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
- ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit