Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Verpflegung und Beförderung teilzunehmen. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
Die Auszahlung erfolgt automatisiert im Rahmen dieser Leistungen und Sie müssen hierfür keinen separaten Antrag stellen. Nur wenn Sie die Förderung für den persönlichen Schulbedarf nicht automatisch erhalten, müssen Sie diese beantragen. Dies kann zum Beispiel bei Kindern unter 7 Jahren oder über 15 Jahren sein, da hier eine Schulbescheinigung notwendig sein kann.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
- Leistungen nach dem AsylbLG haben oder Sie
- die notwendigen Bedarfe nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder
- dem Ihrer Familie decken können.
-
Ausflüge sowie ein und mehrtägige Fahrten von Schulen und KiTas
Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an Ausflügen und ein oder mehrtägigen Fahrten von Schulen, Kindertagesstätten oder Kindertagespflegeeinrichtungen. Klassenfahrten müssen dabei im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfinden. Die Kostenübernahme erfolgt durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen. - Persönlicher Schulbedarf
Die Auszahlung erfolgt automatisiert im Rahmen dieser Leistungen und Sie müssen hierfür keinen separaten Antrag stellen. Nur wenn Sie die Förderung für den persönlichen Schulbedarf nicht automatisch erhalten, müssen Sie diese beantragen. Dies kann zum Beispiel bei Kindern unter 7 Jahren oder über 15 Jahren sein, da hier eine Schulbescheinigung notwendig sein kann.
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung in Kita und Schule
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Geltungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsbescheid.
Geltungsdauer:
0 - 12 Monate
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Gesetzlich ist eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten vorgesehen.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.6 - Betreuungsstelle für Zuwanderer / Krankenhilfe
Hans-Scholl-Straße 5
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
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Abgabe:
kostenfrei
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
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Widerspruch, Anfechtungsklage
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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- Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, müssen Sie keinen Antrag stellen. Im Bewilligungszeitraum der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz sind lediglich die Nachweise zu den gewünschten Bildungs- und Teilhabeleistungen beizufügen. Eine Ausnahme stellt die Beantragung auf Lernförderung dar. Hierfür ist in Bedarfsfällen ein gesonderter Antrag zu stellen.
- Bescheid über Bezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (als PDF oder in Schriftform)
- Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
- Ggf.: Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
- Ggf.: Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)