Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Bewilligung
Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie ihnen eine zusätzliche Begleitmöglichkeit geben, Bildungsprozesse initiieren und Ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.
Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig.
Beispiele können sein:
- fehlender Schulabschluss
- kein Arbeits-/Ausbildungsplatz
- Defizite hinsichtlich Sozialkompetenz, Motivation, Belastbarkeit und Schlüsselqualifikationen
- (drohende) Wohnungslosigkeit
- familiäre Konflikte
- schwierige biografische Verläufe (Aufwachsen in Pflegefamilie/Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit)
- finanzielle Probleme/Schulden
- gesundheitliche- oder Suchtprobleme
die finanzielle Situation zu stabilisieren
- bei der Antragstellung für Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, zu unterstützen
- bei der Wohnungssuche beziehungsweise Stabilisierung der Wohnsituation zu unterstützen
- bei Behördengängen zu begleiten
- an therapeutische Behandlungen heranzuführen
- beim Aufbau sozialer Netzwerke zu helfen
- die Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten oder Lern- und Bildungsbereitschaft zu unterstützen
- auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsplatzaufnahme vorzubereiten.
Die Förderung kann durch das Jobcenter öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.
Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
- Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
- Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: keine Aussage möglich
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage