Elternbeitrag Festsetzung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.
Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.
Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)
weiterführende Links
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.10 - Frühkindliche Förderung
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Anträge / Formulare
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Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Rechtsbehelf
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)
Der Bescheid zur Kostenfestsetzung für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Hierzu gibt Ihnen das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt Auskunft.