51.4 - Eingliederungshilfe SGB VIII
Eingliederungshilfe SGB VIII
Rechtliche Grundlage §§ 27 , 29 , 30 , 41 KJHG
Zielgruppe : Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 bzw. 21 Jahren, Familien in unterschiedlichen Problemlagen
Unterstützung und Beratung z.B. bei Beziehungskonflikten in der Familie , Schul- und Ausbildungsschwierigkeiten Erziehungsproblemen, Entwicklungsdefiziten, Verselbständigung etc.
Wie funktioniert die ASE ?
- Wir kommen zu Ihnen nach Hause
- Wir nehmen uns Zeit
- Wir hören zu
- Wir bieten Einzel-und Familiengespräche
Zielsetzung :
- Stabilisierung der Lebenssituation ,
- Klärung von Konfliktsituationen ,
- Förderung eigener Erziehungsverantwortung
- Hilfesysteme aufbauen und vernetzen etc.
In entsprechenden Räumen bieten wir auch Soziale Gruppenarbeit ( Schwalmstadt/Treysa) an.
Das Beratungsangebot der ASE ist beim Jugendamt zu beantragen
Die Beratungsziele werden in einer Hilfeplanung (gem. § 36 SGB VIII) gemeinsam festgelegt
Unsere Beratung erfolgt freiwillig , vertraulich und kostenfrei.
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.