Informationen zur Afrikanische Schweinepest (ASP) und zur Blauzungenkrankheit
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und für großes Tierleid sorgt. Für Menschen ist sie ungefährlich. Das Land Hessen hat mit „Dein Handeln zählt!“ – Hessen eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung über die Afrikanische Schweinepest (ASP) gestartet.
Die wichtigen Links sind hier nachstehend zusammengefasst:
- Hessen informiert: Afrikanische Schweinepest
- Afrikanischen Schweinepest: Hintergrundinformationen
- Afrikanische Schweinepest: Informationen für die Bevölkerung
- Afrikanische Schweinepest: Informationen zur Jagd
- Afrikanische Schweinepest: Totes Wildschwein melden
- Afrikanische Schweinepest: Schlachtung und Verbringung
- Afrikanische Schweinepest: Informationen zur Schweinehaltung
Informationen für alle Schweinehaltungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Aktuelle Hinweise des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat für alle Schweinehaltungen:
Auch in nicht reglementierten Gebieten sollten aufgrund der aktuellen Seuchenlage, zusätzlich zu den Vorgaben nach der Schweinehaltungshygieneverordnung, in jeder Schweinehaltung (auch in Kleinstbetrieben) nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Der direkte oder indirekte Kontakt zwischen in anderen Betrieben gehaltenen Schweinen oder Wildschweinen muss vermieden werden.
- Angemessene Hygienemaßnahmen sollten im Betrieb umgesetzt werden (z.B. Wechsel von Kleidung und Schuhen beim Betreten und Verlassen von Räumlichkeiten, in denen Schweine gehalten werden).
- Neben der Möglichkeit zur Reinigung und Desinfektion von Schuhen, sollte am Eingang zu den Stallungen möglichst auch das Waschen und die Desinfektion der Hände möglich sein.
- Futter, Beschäftigungsmaterial und Einstreu sind so zu lagern, dass der Kontakt zu anderen Tieren, insbesondere Wildschweine, vermieden wird.
- Kadaver werden vor äußeren Einflüssen geschützt gelagert.
- Das Betreten des Betriebes durch unbefugte Personen wird wirkungsvoll verhindert, z.B. durch schließen der Zu- und Ausfahrten zu dem Betriebsgelände.
- Führen von Aufzeichnungen über Personen und Transportmittel, die Zugang zu dem Betrieb erhalten haben, in dem die Schweine gehalten werden.
- Sofern betriebsfremde Personen den Stall betreten müssen, sollte Ihnen betriebseigene (Einmal-)Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.
- Vermeidung jeglichen Kontakts mit gehaltenen Schweinen während eines Zeitraums von mindestens 48 Stunden nach Jagdtätigkeiten im Zusammenhang mit Wildschweinen oder nach jedem sonstigen Kontakt mit Wildschweinen.
Nur durch die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen können Hausschweine vor einer Infektion mit dem Virus der ASP geschützt werden. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten ihre Schweine genau und aufmerksam beobachten. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle sollten immer durch eine Tierärztin / einen Tierarzt abgeklärt werden. Bei Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest hindeuten können (z. B. hohes Fieber, ungeklärte Todesfälle), ist unverzüglich die für die Tierhaltung zuständige Veterinärbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu kontaktieren. Außerdem sollten alle in dem Betrieb tätigen Personen, inklusive Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor dem Beginn der Tätigkeit in hessischen Betrieben darauf hingewiesen werden, dass Speisereste auf keinen Fall an Schweine verfüttert werden dürfen
Weitere Informationen zur Schweinhaltung: Afrikanische Schweinepest: Informationen zur Schweinehaltung
Informationen zur Blauzungenkrankheit
(Pressemeldung HMLU vom 22.07.2024)
Blauzungenkrankheit: Land Hessen ruft zur Impfung auf
Aktuell ist die Nachfrage laut Landwirtschaftsministerium noch sehr gering. Die Impfung ist jedoch der einzig sichere Schutz für die Tiere.
Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat die Schaf- und Rinderhalter dazu aufgerufen, ihre Bestände gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) impfen zu lassen. Nach dem ersten Fall in Hessen im Vogelsbergkreis vor zweieinhalb Wochen und weiteren Ausbrüchen in Nachbarländern sei dies das „Gebot der Stunde“. Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Verlusten.
Zuletzt sind zahlreiche Ausbrüche insbesondere in Nordrhein-Westfalen festgestellt worden, darunter auch in Höxter und Soest in der Nähe der hessichen Landesgrenze. Es steht daher zu befürchten, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten können. Ein erster Verachtsfall besteht aktuell im Landkreis Kassel.
Tierverluste werden nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt
Die Tierseuche befällt Wiederkäuer – neben Rindern sind das auch Schafe, Ziegen und Kameliden. Sie wird durch kleine, blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Im Oktober 2023 wurde das Blauzungenvirus vom „Serotyp 3“ erstmals in den Niederlanden nachgewiesen. Aktuell zirkuliert dieser Virustyp in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. In der Bundesrepublik sind – neben Hessen – die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz betroffen. Tierverluste durch BTV-3 werden nicht von der Tierseuchenkasse entschädigt.
Impfung zugelassen: zwei Impfdosen für Rinder, eine Dosis für Schafe
Hessen hat bereits im vergangenen Monat die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt. Allerdings ist die Nachfrage laut Landwirtschaftsministerium bislang sehr gering. Das Land gibt zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse auch einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor. In Hessen werden rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe gehalten.
Landwirte können sich für die Impfung an den jeweiligen Hoftierarzt wenden. Für die Beantragung der Beihilfe muss eine vom Tierhalter und vom Impftierarzt ausgefüllte Einverständniserklärung durch den Impftierarzt im Web-Portal der Hessischen Tierseuchenkasse hochgeladen werden. Zuvor muss die Impfung in HIT eingetragen worden sein.
Hintergrund:
Hessen hat durch den Ausbruch den sogenannten BTV-Freiheitsstatus verloren. Das hat unmittelbare Folgen für die Tierhalter. So dürfen keine Wiederkäuer mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus. Da die Krankheit in Deutschland zuvor jahrelang nicht mehr nachgewiesen wurde, galt die Bundesrepublik offiziell als seuchenfrei.
Kontakt Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises
Tel. 05681/775-5308
E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Weitere Informationen ASP
Merkblatt Biosicherheit-ASP-Landwirte
Informationsblatt des Schwalm-Eder-Kreises zur ASP
Informationen des Hessischen Landwirtschaftsministeriums