Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
- der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
- der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
- § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TierSchG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes