Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen
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Ausländerfischereischein (inkl. Verlängerung) Genehmigung
- Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung kann auf Antrag ein Ausländerfischereischein erteilt/verlängert werden
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem diplomatischen Corps angehören und ihre Sachkunde, insbesondere durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins nachweisen
- Beantragung vor Ort
- Zuständig: Gemeindevorstand
Wenn Sie in Hessen den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Ausländerfischereischein, der für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt wird.
Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung kann Ihnen auf Antrag ein Ausländerfischereischein erteilt oder verlängert werden, wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören und Sie Ihre Sachkunde durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins nachweisen.
Zuständig ist der jeweilige Gemeindevorstand.
- Widerspruch
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Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören, können Sie auch ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein beantragen oder verlängern lassen.
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
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Es stehen keine Versagungsgründe entgegen.
Einen Ausländerfischereischein inkl. Verlängerung können Sie vor Ort bei Ihrem Gemeindevorstand beantragen.
Gebühren:
- Gebühr: Die Kosten setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr (5 EUR) und der Fischereiabgabe (7,50 EURO). 12.5 EUR