Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Für die Beseitigung von Tierkörpern hat der Schwalm-Eder-Kreis mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis, Landkreis Hersfeld-Rotenburg und der Stadt Kassel den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord gegründet.
Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord hat die Firma SecAnim Südwest GmbH mit der Beseitigung der Tierkörper beauftragt.
SecAnim Südwest GmbH
Niederlassung Lampertheim-Hüttenfeld
Hüttenfeld-Außerhalb 5
DE-68623 Lampertheim
Tel.: +49 6256 8520
Fax: +49 6256 1688
E-Mail: lampertheim@secanim.de
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
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